Richtlinien
Richtlinien
Richtlinien für den Hochseilpark Saalbach - Hinterglemm
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Die Parcours dürfen erst nach gründlicher Einschulung durch den Trainer und positiver Absolvierung des Einschulungsparcours begangen werden.
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Nur die vom Betreiber beigestellte Ausrüstung (Helm, Gurt, Karabiner,...) darf verwendet werden. Diese Ausrüstung darf im Parcours nicht abgelegt werden.
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Die Parcours dürfen nur mit geschlossenem und festem Schuhwerk betreten werden. Wir empfehlen eine sportliche und bequeme Kleidung (keine Röcke).
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Lange Haare müssen mit einem Haargummi (Haarband) zusammengebunden werden.
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Piercings sind abzukleben
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Bei empfindlichen Händen empfehlen wir die Mitnahme von Fahrradhandschuhen.
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Die Begehung des Hochseilparks ist ab einer Körpergröße von 130cm in Begleitung eines Erwachsenen möglich (Verhältnis 1:3).
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Kinder unter 14 Jahren benötigen ebenfalls die Begleitung durch einen Erwachsenen (Verhältnis 1:3).
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Ungesicherte Gegenstände (Schlüssel, Handy, Schmuck, usw.) sind am Boden zu lassen.
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Rauchen mit Gurt und in unmittelbarer Nähe der Kletterausrüstung strengstens verboten. Allgemeines Rauchverbot im Hochseilpark!
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Zutrittsverbot für alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen.
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Für verschmutzte bzw. zerrissene Kleidung und verlorene Gegenstände wird nicht gehaftet.
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Anmeldeformular und medizinischer Erhebungsbogen ist von jedem Teilnehmer auszufüllen.
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Bei minderjährigen Teilnehmern unter 16 Jahren hat ein Sorgeberechtigter zu unterschreiben.
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Die Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen NIE beide Karabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. ABSTURZGEFAHR!
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Maximal 4 Personen gleichzeitig auf einer Station, bzw. auf einer Standardplattform. Maximal 10 Personen auf den Zentralplattformen.
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Parcours dürfen nur in der vorgeschriebenen Richtung begangen werden.
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Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
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Nichtbefolgung der Anweisungen kann zum Ausschluss führen!
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Der Hochseilpark ist auch für ungeübte Kletterer geeignet.
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Die Geschwindigkeit und wie viele Parcours bewältigt werden wollen, bestimmt jeder Teilnehmer selbst.
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Höchstzulässiges Körpergewicht für Teilnehmer beträgt 120 kg.




